Es kann vorkommen, dass für eine Ware oder Dienstleistung zu viel Umsatzsteuer berechnet wurde – zum Beispiel weil der Leistende fälschlich den Regelsatz von 19 Prozent anstelle des ermäßigten Satzes von 7 Prozent angesetzt hat. Kann sich der Leistungsempfänger nun direkt ans Finanzamt wenden, um die zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückzubekommen?  

Diese Frage erörtern Kathrin Feil, langjährige Partnerin im Bereich Indirect Tax Services von KPMG, und Rainer Weymüller, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht München und externer Berater bei KPMG, in dieser Folge unseres Podcasts „VAT to go“. Anlass ist ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs.  

Kathrin Feil und Rainer Weymüller erklären, worum es in dem Fall vor dem EuGH ging und inwiefern die Entscheidung der Richter ein wichtiger Schritt hin zur Neutralität der Umsatzsteuer ist. 

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