In der Herbst-Vollversammlung 2021 der Deutschen Bischofskonferenz wurde die Standardisierung und Vereinheitlichung der Führung von Personalakten von Klerikern und Kirchenbeamten beschlossen. Die Umsetzung der Personalaktenordnung (PAO) soll zum 01.01.2022 als diözesanes Gesetz in Kraft gesetzt werden. Die Frist bis zur Inkraftsetzung ist kurz. Die in der PAO aufgeführten Standards sollten daher schnell umgesetzt werden.
Wir beleuchteten in unserem Webcast die Elemente, die bei einer Umsetzung eine Rolle spielen müssen: dies sind u.a. eine Neustrukturierung der Akten, eine Überarbeitung der Prozesse zur Entstehung personalaktenrelevanter Dokumente sowie die Frage nach einer softwareseitigen Unterstützung.
Wir betrachteten das Thema dabei aus der Perspektive der Personalverwaltung, des Kanzlers und der für Compliancevorgaben verantwortlichen Stellen.