Nicht selten haben kirchliche Mitarbeitende, insbesondere wenn sie ehrenamtlich tätig sind, mehrere Arbeitsverhältnisse bei mehreren kirchlichen Rechtsträgern, beispielsweise Kirchengemeinden, kirchlichen Vereinen oder kirchlichen Stiftungen. Mitunter wissen die betroffenen Personen aber gar nicht, welche Problematik darin liegt, mehrere vertraglich geregelte Beschäftigungsverhältnisse zu haben. Sondern sie gehen davon aus, dass ihr vielfaches Engagement geschätzt, ermöglicht und kirchlich unterstützt wird. Denn wissen Sie was hinsichtlich Arbeitsrecht, Lohnsteuer oder Sozialversicherung zu beachten ist? Welche Lohnsteuerklasse zu wählen ist, welche Entgelte beitragspflichtig sind oder was eine Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbständigkeit oder geringfügige Beschäftigung ausmacht? Wie ist dies in der Personalabteilung abzubilden, damit keine Compliance Risiken entstehen? Ein festgelegter Prozess bei diesen Themen zahlt sich aus.
In unserem Webcast sind wir mit Beispielen auf die Themen eingegangen.