Um verstärkt gegen Geldwäsche im Immobilienmarkt vorzugehen, hat der Gesetzgeber am 1. Januar 2023 die Meldepflichten zum Transparenzregister für ausländische Gesellschaften mit direktem oder mittelbarem deutschen Immobilienbesitz erweitert. Weil das sogenannte Sanktionsdurchsetzungsgesetz II allerdings Anlass für viele offene Streitfragen wurde, hat das Bundesverwaltungsamt nun eine aktualisierte FAQ veröffentlicht.
In unserem Webcast erläutern wir Ihnen die Auswirkungen der neuen FAQ auf den ohnehin schon hohen Aufwand für ausländische Firmengruppen und geben ein Update zu den aktuellen Entwicklungen.

Das könnte Sie auch interessieren