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Mittwoch, 17. April 2024 | 48 Aufrufe

Mit dem kürzlich beschlossenen Wachstumschancengesetz ergeben sich weitere Vorteile hinsichtlich der Förderung von Forschung und Entwicklung. Unternehmen können unter anderem von einer Erhöhung der maximalen Fördersumme auf 2,5 Millionen Euro pro Jahr und Unternehmensgruppe sowie einer Ausweitung der Bemessungsgrundlage um Abschreibungen auf Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten profitieren.

Außerdem gibt es nun einen höheren Zuschuss für Auftragsforschung und eine besondere Begünstigung für kleinere und mittlere Unternehmen.

In unserem Webcast Live am 16. April 2024 warfen wir einen genauen Blick auf das Thema Forschungs- und Entwicklungszulage und zeigten Ihnen, welche Art von Projekten grundsätzlich gefördert werden, wie die Forschungszulage beantragt werden kann und was sich durch das Wachstumschancengesetz ändert.

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