Seit Oktober 2023 gilt die CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism, CO2-Grenzausgleichssystem), nach der Importeure energieintensiver Waren wie z. B. Aluminium und Stahl zur Abgabe vierteljährlicher Berichte über das CBAM-Übergangsregister verpflichtet sind. Die Einreichung der Berichte per manueller Eingabe der Daten als auch per Upload-Funktion der Dokumente über das Bürger- und Geschäftskundenportal der Deutschen Zollverwaltung funktioniert jedoch noch nicht fehlerfrei, wodurch es zu Fristversäumnissen und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern kommen kann.
Die Lösung: Der KPMG Trade Data Check CBAM, ein auf unserer umfangreichen Praxiserfahrung basierendes Tool für Ihr CBAM-Reporting. Damit lassen sich nicht nur importrelevante Daten, sondern auch produkt- und herstellerspezifische Informationen fristgerecht via Zoll-Portal an das CBAM-Übergangsregister melden. In unserem Webcast Live am 22. Februar 2024 von 14 bis 15 Uhr zeigten wir Ihnen, wie wir Sie mit dem KPMG Trade Data Check CBAM bei der effizienten und gesetzeskonformen Erfüllung der CBAM-Berichtspflichten unterstützen können.

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