Die BaFin hat Ende September die Konsultationsfassung der 7. Novelle zur „Mindestanforderung an das Risikomanagement“, kurz MaRisk, veröffentlicht. Im Kern geht es dabei um die Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zur Kreditvergabe und -überwachung sowie um den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Zudem gibt es Neuerungen u.a. beim Immobilieneigengeschäft, bei Modellrisiken und beim Handel im Homeoffice.
In unserem Webcast Live am 7. November 2022 von 15.00 bis 16.00 Uhr erläuterten wir Ihnen die wesentlichen Änderungen der 7. MaRisk-Novelle und welche Handlungsbedarfe bei BaFin- und EZB-überwachten Kreditinstituten zu erwarten sind. Außerdem zeigen wir Ihnen Ermessensspielräume auf, die für Kreditinstitute nach dem Grundsatz der doppelten Proportionalität besonders infrage kommen.