Seit dem 1. August 2021 sind nahezu alle Unternehmen dazu verpflichtet, spätestens im Jahr 2022 ihren wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister zu melden. Neben rechtlichen Fragen führt das zu einer Vielzahl rein praktischer und organisatorischer Herausforderungen. In unserem Webcast „Das Transparenzregister und seine Relevanz für den öffentlichen Sektor“ beleuchten wir zusammen mit den Expert:innen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anhand von konkreten Fällen aus der Praxis die rechtlichen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Sektor unter Berücksichtigung der Sichtweise des Bundesverwaltungsamts sowie aktuelle Themen beim Management von Unstimmigkeitsmeldungen und der Organisation der Meldungen zum Transparenzregister.
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