Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung werden unter anderem die Mehrwertsteuersätze vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Dies erfordert systemseitige und prozessuale Anpassungen. Auch rechtliche Themen, wie die Frage nach dem Steuerentstehungszeitpunkt, insbesondere bei Teil- und Dauerleistungen, und Änderungen der Bemessungsgrundlage sind von Bedeutung.
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