Was die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen im Bereich ESG angeht, sind Asset Manager insgesamt auf einem guten Weg – wäre da nicht der Umstand, dass die Welle an Verordnungen längst nicht abgeebbt ist. Die Weiterentwicklung der Offenlegungsverordnung, die Leitlinien zu Fondsnamen und die ESG-Rating-Verordnung sind hier nur einige Beispiele. Im vergangenen Early Morning Break sahen wir uns genauer an, welche Herausforderungen noch auf Sie zukommen und wie Sie ihnen sinnvoll begegnen.