Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) soll die Bilanzkontrolle für Unternehmen verbessern und das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt stärken – verbunden mit einer deutlichen Ausweitung der Prüfungsbefugnisse der BaFin. Neu ist, dass die BaFin jetzt unmittelbar gegenüber Auslagerungsunternehmen wie zum Beispiel IT-Dienstleistern Anordnungen treffen kann. KPMG bietet hierzu ein spezielles Vorbereitungs- und Begleitprogramm an.
Im Webcast „Die BaFin kommt – jetzt auch zu IT-Dienstleistern. Was ist zu tun?“ erfahren Sie, wie die Anordnungsbefugnisse aussehen und wie Sie gemeinsam mit uns eine mögliche Prüfung der BaFin meistern.
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