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Basel IV-CRR III – Sind Sie bereit - Einführung in das Bankenpaket 2021
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Live-Webcast: Basel IV-CRR III – Sind Sie bereit? Einführung in das Bankenpaket 2021 vom 14. Oktober 2022. Am 27. Oktober 2021 hat die Europäische Kommission das Bankenpaket veröffentlicht, welches den Vorschlag zur Weiterentwicklung des Eigenmittel-Rahmenwerks für Banken gemäß den Richtlinien des Baseler Ausschusses enthält. Die übergeordneten Ziele dieses Pakets sind die Förderung der Finanzstabilität und die Unterstützung der Wirtschaft nach der Covid-19-Pandemie. Zu den spezifischen Zielen zählen die Stärkung des risikobasierten Kapitalrahmens, eine verstärkte Berücksichtigung von ESG-Risiken im aufsichtsrechtlichen Rahmen, die weitere Harmonisierung der Aufsichtsbefugnisse und -instrumente sowie die Reduzierung der Verwaltungskosten für die Offenlegung und die Verbesserung des Zugangs zu aufsichtsrechtlichen Daten.
Die wichtigsten Vorschläge der Europäischen Kommission beinhalten:
- Die Verschiebung der Umsetzung auf den 1. Januar 2025.
- Die Beschränkung der Verwendung interner Modelle zur Eigenmittelberechnung für bestimmte Risikopositionsklassen sowie eine stärkere Festlegung von Parametern.
- Die Umsetzung des Output Floors als "Single Stack Approach" und die Transformation von Basel IV entlang der Richtlinie BCBS 424.
- Jedoch wurden großzügige Übergangsfristen geschaffen, die teilweise sogar über das Jahr 2030 hinausgehen, um europäischen Anliegen entgegenzukommen.
Wesentliche Änderungen betreffen die Anforderungen der Institute in Bezug auf Kreditrisiken, CVA-Risiken, operationelle Risiken, Marktrisiken und den Output Floor.
Das angestrebte Bankenpaket besteht aus drei Teilen:
- Die Umsetzung des finalen Basel-III-Standards unter Berücksichtigung von EU-Spezifika, um die Widerstandsfähigkeit der Institute gegenüber wirtschaftlichen Schocks zu stärken und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen zu minimieren.
- Die Förderung der "grünen Transformation" gemäß der Sustainable Finance Strategy der EU-Kommission.
- Die Gewährleistung eines soliden Managements für EU-Banken, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Instrumente der Aufsichtsbehörden zu stärken.