Gemäß der Empfehlung A.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen in ihrem Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems (IKS) und des Risikomanagementsystems (RMS) beschreiben sowie zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme Stellung nehmen.


Im Webcast beantworteten wir die Fragen, die sich aus dieser Empfehlung ergeben. Wir klärten unter anderem, welche Governance Systeme betroffen sind, wie man gestützt auf verlässlichen Informationen zu einer Wirksamkeitsaussage gelangt und so Haftungsrisiken vermeidet.

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