Das am 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das gilt auch für digitale Angebote: Webseiten und Apps müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Im Webcast klären wir, was sich konkret hinter diesen Begriffen und Anforderungen verbirgt.

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Dienstag, 14. April 2026 | 46 Aufrufe
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