Podcast vom 30. März 2026

Der Vorsteuerabzug gehört zu den zentralen Themen im Umsatzsteuerrecht – und gleichzeitig zu den Bereichen, in denen praktische Fragestellungen schnell komplex werden. In dieser Episode spricht Kathrin Feil, Head of Indirect Tax, mit Rainer Weymüller, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht München, über zwei aktuelle Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 11. und 25. Februar 2026. Beide Urteile haben erhebliche Relevanz für Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche Zuordnung des Vorsteuerabzugs sowie die korrekte Behandlung grenzüberschreitender Warenbewegungen.

Feil und Weymüller erläutern, wie die EuG‑Rechtsprechung zur Frage des Vorsteuerabzugs in Fällen von erst im Monat nach dem Umsatz eingegangener Rechnungen einzuordnen ist, welche Konsequenzen sich aus dem möglichen „Wahlrecht“ für Unternehmen ergeben und warum das zweite Urteil zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerbsbesteuerung besonders weitreichend ist. Zudem geht es um Risiken in der Buchhaltung, mögliche Anpassungsbedarfe und die Bedeutung korrekter USt‑IdNr‑Nutzung.

Kompakt und präzise wird dargelegt, welche Auswirkungen die beiden EuG-Urteile auf den Vorsteuerabzug und die Praxis in Unternehmen haben – für alle, die verstehen möchten, was die neuen Vorgaben für ihre Prozesse bedeuten können, wenn der EuGH das Urteil im Überprüfungsverfahren bestätigt.