Die Weichen sind gestellt. Seit dem 17. März ist das Abschlussprüferreformgesetz durch den deutschen Bundestag beschlossen. Vieles entspricht dem Regierungsentwurf – nun herausgekommen ist nun ein ausdifferenziertes Rotationssystem: Banken und Versicherungen werden die Abschlussprüfer nach zehn Jahren wechseln, andere Unternehmen öffentlichen Interesses nach 20 bzw. 24 Jahren. Noch unmittelbare Fragen gibt es viele – Georg Lanfermann hat die Antworten im Video.
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