Die behördliche Erwartungshaltung an Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung von Exportkontrollvorschriften wächst konstant. Die deutsche Zollverwaltung, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die EU-Kommission und auch die USA und China verschärfen derzeit ihre Exportkontrollgesetze. Was bedeutet das für deutsche Exporteure, für die Organisation von Prozessen und Systemen und vor allem, welche Hürden müssen genommen werden, wenn das Unternehmen keine dedizierte Exportkontrollabteilung hat und das Thema z.B. als Annex der Steuerabteilung „mitbetreut“ wird.

In unserem Webcast „Exportkontrolle Light“, haben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Grundlagen der Exportkontrolle und einen Einblick auf die verschärfte, behördliche Erwartungshaltung gegeben mit einigen hilfreichen Tipps zum Aufbau compliance-gerechter Prozesse.

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Dienstag, 19. November 2024 | 49 Aufrufe
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