Dienstag, 08. Dezember 2020 | 139 Aufrufe

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind seit dem 1. Juli in Deutschland meldepflichtig. Die Umsetzung der EU-Richtline Directive on Administrative Cooperation (DAC6) lief dabei jedoch – anders als von Finanzminister Scholz proklamiert – alles andere als reibungslos.
Das Bundeszentralamt für Steuern hatte das Gesetz technisch nicht sauber umgesetzt, sodass einige Mitteilungen nicht akzeptiert wurden. Außerdem wurden Zusatzangaben abgefragt, die nach dem Gesetz nicht zwingend waren. Beides führte zu einem erheblichen Mehraufwand für Berater und Unternehmen.

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