Seit dem 1. August 2021 sind nahezu alle Unternehmen dazu verpflichtet, spätestens im Jahr 2022 ihren wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister zu melden.

In unserem Webcast „Transparenzregister sinnvoll managen“ beleuchteten wir anhand von konkreten Fällen aus der Praxis die rechtlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Sichtweise des Bundesverwaltungsamts sowie aktuelle Themen beim Management von Unstimmigkeitsmeldungen und Meldungen zum Transparenzregister.

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