Nach der häufig zeit- und kostenintensiven Umsetzung der temporären Mehrwertsteuersenkung zum 1.7.2020 sehen sich Unternehmen einer erneuten Herausforderung gegenüber:  Zum 1.1.2021 werden die Steuersätze wieder auf 19 % bzw. 7 % angehoben. Dass dieses Wiederanheben mehr als eine bloße Rückkehr zu den alten Steuersätzen ist, wird schnell deutlich, wenn man sich mit den Einzelheiten und umfangreichen Regelungen der Finanzverwaltung beschäftigt. Es ergeben sich zahlreiche Fragestellungen und Herausforderungen.

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