Auf Banken kommen mit der Capital Requirements Regulation (CRR III) neue regulatorische Anforderungen hinsichtlich einer angemessenen Eigenkapitalausstattung zu. Hintergrund ist die Umsetzung von Basel III, um den Bankensektor resilienter gegen Krisensituationen zu machen. Aus Handelsrisikoperspektive sind vor allem die Änderungen bzgl. Bewertungsanpassungen für Kontrahentenausfallrisiken (CVA-Risiko) besonders relevant. Wie die neuen Vorgaben genau aussehen und was Banken bei der Umsetzung beachten sollten, haben Sie in unserem Webcast erfahren.
Freitag, 03. Dezember 2021 | 140 Aufrufe
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