Ab 30. Dezember 2025 (bzw. 30. Juni 2026 für Kleinstunternehmen) müssen Unternehmen, die Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk oder Holz in der EU handeln, lückenlos nachweisen, dass ihre Lieferketten keine Entwaldung nach 2020 verursachen und rechtkonform sind. Verstöße führen zu Bußgeldern (bis 4 % des EU-Umsatzes), Produktverboten und Reputationsrisiken.

Rechtliche Schwerpunkte für Unternehmen

  • Lieferketten-Check: Dokumentation der Herkunft (inkl. Geodaten) und Rechtskonformität im Erzeugerland.

  • Risikomanagement: Länderbewertungen, Satellitenbildanalysen und vertragliche Absicherung gegenüber Lieferanten.

  • Compliance-Strukturen: Klare Verantwortlichkeiten, Schulungen und Benennung eines Compliance-Beauftragten (Pflicht für Großunternehmen).

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Vermeiden Sie Haftungsfallen durch:

  • Vertragsprüfung: Anpassung von Lieferantenvereinbarungen an die EU-Vorgaben.

  • Audit-Strategien: Vorbereitung auf behördliche Überprüfungen.

  • Schulungen: Sensibilisierung interner Teams für Due-Diligence-Pflichten.

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Vertiefende Insights: KPMG Klardenker zur EU-Entwaldungsverordnung

Mit strategischer Compliance schützen Sie Ihr Business – und die Umwelt.

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