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Freitag, 26. Januar 2024 | 168 Aufrufe

Die Meldefrist für das Geschäftsjahr 2023 wurde zwar kürzlich um zwei Monate bis zum 31. März 2024 verlängert. Dennoch sollten betroffene Unternehmen unmittelbar aktiv werden und alle notwendigen Schritte zur Einhaltung des PStTG und zur termingerechten Meldung bereits jetzt vollziehen. Insbesondere auch wenn Sie bisher für sich keine Meldepflicht evaluiert haben, ist ein geordneter Dokumentationsprozess zu empfehlen. Wir zeigten Ihnen in unserem Webcast Live was Sie nun tun können, um den Anforderungen nach DAC7 gerecht zu werden und die erforderlichen Sorgfaltspflichten einzuhalten.

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