Konzerninterne Gewinnanpassungen auf Grundlage von Verrechnungspreisen für umsatzsteuerliche Zwecke können als Vergütungen für Dienstleistungen gelten – sofern entsprechende Leistungen vereinbart und erbracht wurden. Das hat der EuGH in einem Urteil vom 4. September 2025 in der Rechtssache Arcomet Towercranes klargestellt.

Im unserem Webcast schauen wir uns die Kernaussagen und die Grenzen des Urteils genauer an und erläutern, welche praktischen Auswirkungen sich daraus ergeben – nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern auch für Verrechnungspreise und Zoll. Sie erfahren, welche Gestaltungen nun höchstrichterlich geklärt sind und worauf Sie künftig besonders achten sollten.

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