Die "Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" verpflichtet Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Im Expertentalk spricht Kai Leisering von der EQS Group mit Dr. Bernd Federmann über Erfahrungen zum Umgang mit der Richtlinie.

Das könnte Sie auch interessieren

Mittwoch, 21. Februar 2024 | 85 Aufrufe