Am 31. Dezember 2020 endete der zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der EU vereinbarte Übergangszeitraum zum Brexit. Großbritannien gilt damit ab 2021 umsatzsteuerlich und zollrechtlich als Drittland – mit erheblichen Auswirkungen auf den Waren- und Dienstleistungsverkehr. Für Nordirland sollen diverse Sonderregelungen gelten. Das BMF hatte diesbezüglich am 10. Dezember 2020 ein Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union veröffentlicht. Um die zollrechtlichen Aspekte des Brexits zu regeln, wurde zum Jahresende 2020 ein vorläufig anwendbares Freihandelsabkommen unterzeichnet, welches in Teilen die Zollfreiheit für den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ermöglicht, sofern Unternehmen die hierfür erforderlichen Prozesse sicherstellen.

Ziel des Webcast war es, den Teilnehmern – anknüpfend an unseren Webcast vom 17. Dezember 2020 – ein Update zur aktuellen Rechtslage sowie zu diversen bestehenden Fragestellungen aus zoll- und umsatzsteuerlicher Sicht zu geben und zu beachtende Fristen sowie ggf. bestehende Fallstricke aufzuzeigen.

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