Am 15. März 2024 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zum Schutz von Menschen- und Umweltrechten geeinigt. Die CSDDD enthält klare Anforderungen, wie das LkSG zukünftig durch den Deutschen Gesetzgeber anzupassen ist. Kennen Sie bereits die Details der CSDDD und die Auswirkungen auf die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von verpflichtete Unternehmen? Beispielsweise regelt die CSDDD die Sorgfaltspflichten entlang größerer Teile der Lieferkette inklusive mittelbarer Zulieferer und Unternehmen müssen einen Plan zum Eindämmen des Klimawandels einführen. Diese Anpassungen sind von einem Großteil der Unternehmen, die bereits jetzt vom LkSG betroffen sind, in den kommenden Jahren umzusetzen.
Im Webcast berichteten Expert:innen von ihren Erfahrungen mit der CSDDD und skizzierten Lösungsansätze für den Umgang mit den kommenden Anforderungen

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